Betriebliche Erste Hilfe und Ausbildung zum Brandschutzhelfenden - Kombikurs
Warum brauchen Sie Brandschutzhelfende und betriebliche Ersthelfende?
Jeder Arbeitgeber hat gegenüber seinen Angestellten eine Fürsorge-Pflicht, dies gilt besonders beim Thema Arbeitsschutz. Die gesetzliche Notwendigkeit der Ausbildungen ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetzt §10 Abs. 2 "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen". Hiernach hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.
Nach §10 Arbeitsschutzgesetz müssen Sie in Ihrem Betrieb 10% Ersthelfende nachweisen können, in Verwaltungen sind es 5%, diese müssen als ausgebildete betriebliche Ersthelfende zur Verfügung stehen. Zusätzlich müssen Ersthelfende in Betrieben diesen Kurs alle 2 Jahre auffrischen.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfenden liegt i.d.R. bei 5%. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfenden kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein und ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Bei der Anzahl ist auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
Deutsches Rotes Kreuz
Ausbildung Erste Hilfe
BrandschutzhelferDIGITAL®
Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfenden
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