Auf Unfall folgt Ausfall – lassen Sie es nicht erst so weit kommen!
Deswegen lieber:
Einfach. Sicher. Vorbereitet.
Der vorbeugende Arbeits- und Gesundheitsschutz hilft Unfälle und teure Ausfallzeiten zu vermeiden.
Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter liegt in Ihrer Verantwortung. Die Pflicht zur jährlichen und anlassbezogenen Arbeitsschutzunterweisung ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften.
- Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
- Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.
Verordnung über Arbeitsstätten
- § 6 Unterweisung der Beschäftigten
Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten ausreichende und angemessene Informationen anhang der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über
1. das bestimmungsgemäße Betreiben der Arbeitsstätte,
2. alle gesundheits- und sicherheitsrelevanten Fragen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit,
3. Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten durchgeführt werden müssen, und
4. Arbeitsplatzspezifische Maßnahmen, insbesondere bei Tätigkeiten auf Baustellen oder an Bildschirmgeräten, und sie anhand dieser Informationen zu unterweisen. - Die Unterweisung nach Absatz 1 muss sich auf Maßnahmen im Gefahrenfall erstrecken, insbesondere auf
1. die Bedienung von Sicherheits- und Warneinrichtungen,
2. die Erste Hilfe und die dazu vorgehaltenen Mittel und Einrichtungen und
3. den innerbetrieblichen Verkehr - Die Unterweisung nach Absatz 1 muss sich auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Diejenigen Beschäftigten, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, hat der Arbeitgeber in der Bedienung der Feuerlöschereinrichtungen zu unterweisen.
- Die Unterweisungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Danach sind sie mindestens jährlich zu wiederholen. Sie haben in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zu erfolgen. Unterweisungen sind unverzüglich zu wiederholen, wenn sich Tätigkeiten der Beschäftigen, die Arbeitsorganisation, die Arbeits- und Fertigungsverfahren oder die Einrichtungen und Betriebsweisen in der Arbeitsstätte wesentlich verändern und die Veränderung mit zusätzlichen Gefährdungen verbunden ist.
Damit Sie Ihre Mitarbeiter-/innen effizient, rechtssicher, wirksam und dabei noch kostensparend unterweisen können, haben wir unser E-Learning-Modul ArbeitsschutzFit entwickelt.
Richtig Kosten einsparen mit unserer digitalen Lösung für Ihr Unternehmen
Berechnungsdetails bei der Arbeitsschutz-Unterweisung
Schulungskosten-Ersparnis:
Durchschnittlich 49 Euro pro Mitarbeiter/-in!
Präsenzunterweisung: Durchschnittliche Kosten für die Organisation, Referenten/-innen, Verpflegung / Bewirtung usw. bei einer klassischen Vor-Ort-Schulung.
(Quelle: Repräsentative Umfrage der Brandschutzakademie Baden-Württemberg GmbH, 2018)
Zeit- und Kosten-Ersparnis:
2,5 Stunden und rund 131 Euro pro Mitarbeiter!
Präsenzunterweisung: Durchschnittlich 2,5 Stunden dauert eine klassische Schulung/Unterweisung der Mitarbeitenden zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hinzu kommen noch 40 Minuten durch den Effizienzverlust auf Grund der Unterbrechung der Arbeitsabläufe und Wiederaufnahme der Tätigkeit sowie Wegezeiten zur Schulung und an den Arbeitsplatz zurück. Laut dem Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen lag der durchschnittliche Wert einer Arbeitsstunde bereits 2017 bei rund 52,50 Euro. Dabei noch nicht berücksichtigt ist ein möglicher Umsatzgewinn/-verlust durch den Mitarbeitenden.
(Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder für 2017)
Das Arbeitsschutz-Lernmodul von Advancis
Maximal 40 Minuten dauert eine Online-Unterweisung zum Thema Brandschutz ohne jeglichen sonstigen Zeitverlust. Jede/r Teilnehmer/-in erhält zudem nach erfolgreicher Lernkontrolle das begehrte BrandschutzFit-Zertifikat, das rechtssicher die Unterweisung dokumentiert und maximale Wirksamkeit beim Lernerfolg garantiert.
Die Top 10 Gründe für unser E-Learning
Unser ArbeitsschutzFit E-Learning garantiert für Ihre Sicherheit
Webbasierte Anwendung (deutsche Server nach DSGVO Standard)
Bequem immer und überall nutzbar mittels persönlichem Benutzerprofil
Intuitive Bedienoberfläche ermöglicht selbstgesteuertes Lernen
Praxis- und ergebnisorientierte Unterweisung aller Mitarbeitenden
Stärkere Sensibilisierung durch interaktives Storytelling
Maximale Motivation: Didaktisch ideal aufeinander abgestimmte Inhalte
Dokumentierte Wirksamkeit durch Lernerfolgskontrolle
Maximale Risikominimierung durch zertifiziertes Expertenwissen
Automatische Berichtsfunktion mittels Reporting-Tool
Schulungs-/Unterweisungsnachweis mit ArbeitsschutzFit Zertifikat
Machen Sie Ihre Mitarbeitenden ArbeitsschutzFit®
Noch Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an! 07634 - 798 5050