Was versteht man unter Arbeitsschutz?

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Sicherheit von Anfang an!
#SafetyFirst 15.04.2020

Grundlage für ein funktionierendes Unternehmen ist die Schaffung und der Erhalt sicherer und arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsbedingungen.
Ob im Büro, in der Produktion, im Labor oder auf der Baustelle: Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, die Gefahr für Leib und Leben seiner Beschäftigten weitmöglichst zu minimieren. Dazu muss eine Vielzahl von Regelungen und Gesetzten zum Arbeitsschutz beachten werden.

Die Arbeitsstättenverordnung enthält konkrete Vorgaben für die Gestaltung von Arbeitsplätzen, die auch für das Homeoffice gelten. Missachtet der Arbeitgeber diese Gesetzte oder Regelungen, drohen ihm empfindliche Strafen – vor allem, wenn Beschäftigte im Betrieb zu Schaden kommen.

Auf Unfall folgt Ausfall! – und das achtmal pro Minute.
Deswegen lieber:

Einfach. Sicher. Vorbereitet.

Mehr Aufmerksamkeit für den Arbeitsschutz!

Versicherungsschutz

Nicht nur Unfälle direkt am Arbeitsplatz sind Arbeitsunfälle, sondern auch die Wegeunfälle zur oder von der Arbeit gehören dazu. Fährt der Arbeitnehmer z.B. direkt von zu Hause zu seiner Arbeitsstätte und es passiert ein Unfall, besteht ein Versicherungsschutz. Dieser Schutz besteht jedoch nur auf dem direkten Weg. Sobald auf diesem Weg private Angelegenheiten, wie z.B. Einkaufen und Besuche vorgenommen werden, entfällt die Unfallversicherung.

Und was, wenn doch mal was passiert?

Ersthelfer informieren

Sollte es zu einem Arbeitsunfall kommen, muss der Ersthelfer informiert werden. Dieser stellt die Erstversorgung der Verletzten sicher und leitet falls nötig die lebensrettenden Sofortmaßnahmen ein.

Durchgangsarzt aufsuchen

Nach einem Arbeitsunfall muss der Durchgangsarzt aufgesucht werden. Der Durchgangsarzt ist ein Facharzt mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie und entscheidet über die weitere Behandlung.

Unfall melden

Jeder Unfall muss in das Verbandbuch eingetragen und dem Vorgesetzten gemeldet werden, dies gilt auch bei Beinahe- oder Wegeunfälle.

Folgen von Arbeitsunfällen

Ein Arbeitsunfall kann schwerwiegende und langfristige Folgen mit sich bringen. Viele erleiden nicht nur körperliche Verletzungen, wie z.B. eine Gehirnerschütterung oder ein gebrochenes Bein, sondern auch psychische Beeinträchtigungen, Ängste und Depressionen. Psychische Erkrankungen können auch die Folgen eines nicht arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsplatzes sein.

Damit es gar nicht erst zu einem Arbeitsunfall und zu den damit verbundenen Folgen kommt, sind Sie als Arbeitsgeber für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Angestellten im Betrieb verantwortlich. Arbeitsschutz ist daher ein ernstzunehmendes Thema. Sorgen Sie deshalb bereits vor einem Unfall für den nötigen Arbeitsschutz.

Damit Sie für den Ernstfall vorbereitet sind, werden Sie am besten heute noch ArbeitsschutzFit!