Persönliche Schutzausrüstung

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Schützen auch Sie sich!
#PSA 01.03.2021

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sind in vielen gewerblichen Bereich, im Gesundheitsdienst und selbst bei hoheitlichen Organisationen wie Polizei und Militär zu finden. Bei der persönlichen Schutzausrüstung handelt es sich im Allgemeinen um Vorrichtungen und Mittel, die am Körper oder an Körperteilen gehalten oder getragen werden, und somit vor Gesundheitsgefährdungen schützen und dadurch den Arbeitsschutz gewährleisten.

„Persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.“

(PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), § 1 Absatz 2)

Anhand einer für jeden Arbeitsplatz individuell erstellte Gefährdungsbeurteilung wird festgestellt, ob und welche PSA erforderlich ist. Wenn im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen festgelegt werden, muss grundsätzlich die Reihenfolge der Schutzwirkung bei den einzelnen möglichen Maßnahmen berücksichtigt werden. Dazu gibt das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1, die Reihenfolge bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen nach dem sogenannten STOP-Prinzip vor.

Das STOP-Prinzip steht für:

S = Substitution

Maßnahmen, die den Einsatz von Betriebsmitteln oder den gesamten Arbeitsprozess so ändern, dass eine psychische Belastung am Arbeitsplatz vermieden oder reduziert wird. (z.B. durch Einsatz anderer und/oder weniger gefährlicher Verfahren, Stoffe, Betriebsmittel)

T = Technische Maßnahmen

Nachrüstung oder Austausch von Maschinen, Werkzeugen und anderen technischen Einrichtungen, von denen eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Oder eine Trennung der Gefahrenquelle vom Beschäftigten durch technische Einrichtungen (z.B. Einhausung, Lichtschranken, Zweihandauslösungen)

O = Organisatorische Maßnahmen

Hier ist das Ziel der Maßnahme, die Gefahrenquelle räumlich oder zeitlich von den Beschäftigten zu trennen. (z.B. Zugangsbeschränkungen, Kurzzeiteinsatz, Minimierung von Lasten)

P = Persönliche Maßnahmen

Als letztes Mittel steht der individuelle Schutz des Menschen auf dem Plan. Dies erfolgt zumeist durch personenbezogene Maßnahmen (Einsatz von PSA) und verhaltensbezogene Maßnahmen (Unterweisung, Beschilderung)

Die Kollektivmaßnahmen (S, T, O) haben dabei immer den Vorrang vor den Individualmaßnahmen. Auch gemäß Betriebssicherheitsverordnung ist der Einsatz einer persönlichen Schutzausrüstung erst nach erfolgter Prüfung aller Alternativen erlaubt und auf das erforderliche Minimum zu beschränken.

Die Pflicht des Arbeitgebers

Wenn eine PSA getragen werden muss, um vor Gesundheitsgefährdungen zu schützen, muss der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung und auf Basis der Empfehlungen der spezialisierten Fachkräfte eine geeignete Schutzausrüstung beschaffen und den Mitarbeitern zur Verfügung stellen.

Trage-Gebote sind verbindliche Anweisungen und gelten für jeden!

Auch wenn das PSA-Tragegebot in einer Betriebsanweisung oder in Form von Gebotsschildern verbindliche Anweisungen des Arbeitgebers darstellen, werden diese oft ignoriert. Das PSA-Tragegebot gilt für jeden und es kann daher nicht oft genug hingewiesen werden. Ausnahmen gibt es nicht! Wenn zum Beispiel in einem Labor Augenschutz getragen werden muss, gilt das für den Laborleiter genauso wie für die Reinigungskraft, den Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder mögliche Besucher.

Da der Arbeitgeber für die Einhaltung der PSA Pflicht in seinen Arbeitsbereichen mitverantwortlich ist, sollte durch ein vorbildhaftes Verhalten auch selbst dazu beitragen, dass die Bereitschaft zum Tragen von PSA wächst.
Im optimalen Fall und bei einer gut entwickelten Sicherheitskultur in einem Betrieb machen sich die Mitarbeiter gegenseitig aufmerksam, wenn jemand vorsätzlich oder versehentlich die vorgeschriebene Schutzausrüstung „vergisst“.

Sollte ein Mitarbeiter die vorgeschriebene PSA allein aus Bequemlichkeit, Unlust oder Ignoranz nicht nutzen, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zu Abmahnung, Versetzung oder Kündigung haben. Denn wer das Tragen von PSA bei seiner Tätigkeit verweigert, darf an dem jeweiligen Arbeitsplatz nicht mehr eingesetzt werden und muss die Konsequenzen tragen.

Es gibt folgende Arten der Persönlichen Schutzausrüstung

  • Atemschutz

  • Augen- und Gesichtsschutz

  • Fuß- und Knieschutz

  • Gehörschutz

  • Handschutz

  • Hautschutz

  • Kopfschutz

  • PSA gegen Absturz

  • PSA gegen Ertrinken

  • PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen

  • Schutzkleidung

  • Schnitt- und Stechschutz

Die 6 wichtigsten Schutzausrüstungen

Gegenstände, die ungebremst von oben herabfallen, können schwere Kopfverletzungen verursachen. Jeder weiß, je größer die Fallhöhe, desto stärker die Durchschlagskraft. Auf Baustellen und auch in vielen anderen Betrieben gilt Helmpflicht. Ohne Helm besteht dort grundsätzlich Lebensgefahr.

Lärm gehört zu den größten Umwelt- und Gesundheitsgefahren unserer Gesellschaft – denn er macht taub und verursacht Stress. Unsere Ohren sind kurzfristig sehr belastbar, auf Dauer schädigt der Lärm jedoch unsere Ohren. Schwerhörigkeit gehört zu den häufigsten Berufskrankheiten und macht sich aber oft erst viele Jahre später bemerkbar. Ein ständiger Geräuschpegel führt automatisch zu körperlichen Reaktionen, der mit Stress verbunden ist.

Die einfachste Form an Schutz für die Hände ist der Handschuh, auch er gehört zur PSA. Je nach Beschaffenheit bewahren sie uns vor dem Hautkontakt mit gefährlichen Stoffen. Außerdem schützen sie nicht nur vor scharfen Kanten, sondern bieten auch mehr Rutschfestigkeit als die bloße Hand und lassen uns besser zupacken.

Wenn Ihnen ein schwerer Gegenstand auf den Fuß fällt, verhindern Schuhe mit Schutzkappen aus Stahl, Alu oder Kunststoff schwere Verletzungen. Sie bieten außerdem hohe Tritt- und Rutschsicherheit und haften auch auf feuchtem Boden gut. Eine rutschhemmende
Sohle gehört zur Grundausstattung. Je nach Einsatz und Anforderung muss zwischen verschiedenen Sicherheitsstufen gewählt werden.

Gefahren, vor denen man sich schützen muss, wie zum Beispiel giftige und ätzende Gase oder Staub und kleinste Partikel, können in der Luft liegen. Manche Stoffe kommen harmlos daher, haben es aber in sich, da sie sich auf die Atemwege legen. Mikroskopisch kleine Teile sind für den Organismus ein störender Fremdkörper. Daher sind Atemschutzmasken nicht nur beim Umgang mit Chemikalien wichtig, sondern auch beispielsweise bei staubigen Arbeiten.

Unsere Augen benötigen gerade bei Tätigkeiten in Industrie, Handwerk oder Labor besonderen Schutz. Eine Schutzbrille ist daher in vielen Bereichen Pflicht und erspart gefährliche Verletzungen durch mechanische und chemische Gefahren sowie Schädigungen des Auges durch Licht. Die Schutzbrille ist immer dann aufzusetzen, wenn potenzielle Gefährdungen für die Augen bestehen, wie zum Beispiel beim Umgang mit Gefahrstoffen. Auch bei optischer Strahlung, wie Laser- oder UV-Strahlen, ist das Tragen der Schutzbrille Pflicht.

Die Persönliche Schutzausrüstung kann Leben retten!

Safety first