Mitarbeiterunterweisung ist Pflicht und per Gesetz Chefsache!
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet seine Mitarbeiter, Auszubildenden und Praktikanten vor Aufnahme der Beschäftigung über Brandschutz, Arbeitssicherheit und Hygienemaßnahmen im Betrieb ausreichend und danach im gesetzlich geforderten Abstand zu belehren und rechtsicher zu dokumentieren.
Unterweisungsintervall - volljährige Mitarbeiter
Die Unterweisungen sind vor Tätigkeitsaufnahme und anschließend ist einmal jährlich durchzuführen.
Unterweisungsintervall - minderjährige Mitarbeiter
Bei unter 18-jährigen müssen diese zweimal jährlich erfolgen.
Brandschutz- und Arbeitsschutzunterweisung
Kennen Sie und Ihre Mitarbeiter eigentlich die nächstgelegene Brandmelde- und Löscheinrichtung und den Sammelplatz? Dies, sowie das richtige Verhalten im Brandfall, die Entstehung von Bränden bzw. mögliche Brandursachen sind neben dem Thema Ausbreitung von Feuer und Rauch und dessen Folgen sind Bestandteil jeder effizienten Brandschutzunterweisung.
Gerade die Arbeitsschutzunterweisung muss auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich der Beschäftigten entsprechend ausgerichtet sein. In der Arbeitsschutzunterweisung sollte unter anderem auf die Bedienung von Sicherheits- und Warneinrichtungen, die Bedeutung der Sicherheitskennzeichnungen und mögliche Gefahrquellen eingegangen werden.
Sollte sich der Aufgabenbereich eines Mitarbeiters verändern oder neue Arbeitsmittel oder Technologien eingeführt werden, muss die Unterweisung entsprechend angepasst und erneut durchgeführt werden.
Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter deshalb noch heute, bevor es morgen zur Katastrophe kommt!