Flucht- und Rettungswege

F Lucht
Kennen Sie den Fluchtweg aus Ihrem Gebäude?
#Fluchtwegekenner 17.08.2020

Flucht- und Rettungswege führen die Personen im Brandfall, bei einer Explosion oder bei einem anderen Unfall schnell und sicher ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. Sie sind deshalb in ihrer Länge beschränkt.

Im Gebäude selber werden die Flucht- und Rettungswege mit Fluchtwegpiktogrammen, auf dem ein Pfeil die Fluchtrichtung deutet, gekennzeichnet. Die Kennzeichnung von Rettungswegen soll im Brandfall Personen Orientierung zum kürzesten Fluchtweg bieten.

Der erste und zweite Rettungsweg

Da bei einem Brand der erste Rettungsweg durch beispielsweise eine Verrauchung ausfallen kann, müssen für alle Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein.

Ausnahme Sicherheitstreppenraum.
Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung von Menschen und Tieren über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, wie bei einem Sicherheitstreppenraum. Hierzu werden technische und bauliche Maßnahmen getroffen damit Feuer und Rauch nicht in den Treppenraum eindringen können.

Für gewerblich genutzte Gebäude schreibt die ASR 2.3 vor, dass auf es auf dem ersten und zweiten Flucht- und Rettungsweg eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein muss. Zudem sind in allen gewerblich genutzten Gebäuden Flucht- und Rettungspläne vorgeschrieben, auf dem die Flucht- und Rettungswege dargestellt sind.

Im Ernstfall muss es schnell gehen - machen Sie sich daher gleich mit Ihrem Flucht- und Rettungsweg vertraut!