Die Notwendigkeit des Brandschutzhelfers
In jedem Unternehmen muss es eine bestimmte Anzahl an Brandschutzhelfer geben – das gibt die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abs. 7.3 „Brandschutzhelfer“ vor. Die Anzahl ist abhängig von der Größe und der Gefährdungsbeurteilung eines Unternehmens. In Bürogebäuden ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend.
Bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität sind eine höhere Anzahl von Brandschutzhelfer erforderlich. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer müssen unter anderem auch Krankheiten, Ferien und Schichtbetrieb berücksichtigt werden.
In Gebäuden mit viel Publikumsverkehr und ortsunkundigen Personen, wie z.B. Rathäuser, Hotels, Einkaufscentren, etc., ist die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer notwendig.
Aufgaben des Brandschutzhelfers
Brandschutzhelfer sind das ausführende Organ des betrieblichen Brandschutzes. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Unterstützung, die Überwachung und die Kontrolle. Der Brandschutzhelfer sollte bei einem Entstehungsbrand einen Löschversuch mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und ohne Eigengefährdung vornehmen.
Brandschutzhelfer unterstützen bei ihren alltäglichen Aufgaben die Geschäftsführung und den Brandschutzbeauftragten
im vorbeugenden Brandschutz
Sie erkennen Fehlverhalten (z.B. zugestellte Fluchtwege, verkeilte Brandschutztüren oder Missachten von Rauchverboten), beheben kleine Missstände und weisen die Kollegen auf das Fehlverhalten hin und melden dies ggf. dem Vorgesetzten.
bei Heißarbeiten
Sie richten vor, während und nach den Arbeiten, wie z.B. Schweißen, Trennschleifen, etc., ein wachsames Auge auf die Tätigkeiten und die Umgebung, um sofort reagieren zu können.
bei der Einweisung und Informationen an die Feuerwehr
Im Ernstfall sind Brandschutzhelfer die Ansprechpartner für die Einsatzkräfte. Sie halten die Zufahrt zum Betriebsgelände frei, nehmen die Feuerwehr in Empfang, informieren über die örtlichen Gegeben- und Besonderheiten.
„Nur ein unverletzter Helfer kann helfen, ein geschädigter ist ein Hilfsbedürftiger mehr“
Wer andere Menschen retten will, muss selbst unverletzt und handlungsfähig sein. Daher dürfen mögliche Gefahren nicht unterschätzt werden. Da die Möglichkeiten der Löschmittel und der Schutzausrüstung begrenzt sind, muss ein Brandschutzhelfer erkennen, wann der Rückzug notwendig ist.
Werden auch Sie Brandschutzhelfer in Ihrem Unternehmen!