Warum braucht ein Unternehmen die Brandschutzordnung?
Der Arbeitgeber hat notwendige Maßnahmen, die einen Brand vorbeugen, sowie die Verhaltensregeln im Brandfall festzulegen und zu dokumentieren. Dies wird in der sogenannten Brandschutzordnung nach DIN 14096 festgehalten. Sie muss auf jeden Betrieb individuell angepasst und regelmäßig geprüft werden. Vergleichbar ist ihr Stellenwert mit der Hausordnung oder der allgemeinen Geschäftsbedienung.
Die Brandschutzordnung, insbesondere die Teile B und C, müssen mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person auf ihre Aktualität geprüft
und ggf. aktualisiert werden. Sollten vorzeitig erkennbare Veränderungen eintreten, muss die Brandschutzordnung entsprechend aktualisiert
werden. Die Prüfung ist zu dokumentieren.
Die Brandschutzordnung besteht aus
3 Teilen, welche für unterschiedliche Personengruppen gelten.
Eine bundesweite einheitliche Regelung für die Brandschutzordnung gibt es nicht. Viele Belange beruhen auf länderrechtlichen Regelungen. Jedoch trägt der Unternehmer für seine Mitarbeiter eine sogenannte Fürsorgepflicht.
Erstellt der Arbeitgeber keine Brandschutzordnung, setzt er sich dem Vorwurf aus, nicht alle seine Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben.
Machen auch Sie sich mit Ihrer Brandschutzordnung vertraut!