Bildschirmarbeitsplatz

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Auch Büroarbeit ist für den Körper anstrengend!
#Büroarbeit 02.09.2021

Allein in Deutschland sitzen ca. 18 Mio. Angestellte an einem sogenannten Bildschirmarbeitsplatz. Das zeigt, dass heutzutage kaum noch ein Unternehmen ohne PC auskommt. Für die meisten Angestellten bedeutet ein Bildschirmarbeitsplatz Dauersitzen in Kombination mit einer monotonen Körperhaltung. Was auf den ersten Blick nach einer körperlich leichten Tätigkeit aussieht, ist für unsere Augen Schwerstarbeit und für Muskulatur, Sehnen und Skelett eine Dauerbelastung.

Wie wird ein Bildschirmarbeitsplatz definiert?

Die Definition Bildschirmarbeitsplatz wird in der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV in § 2 Abs. 5 fest geregelt und lautet wie folgt: „Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind.“

Die Definition des Bildschirmgerätes leitet sich dabei von § 2 Abs. 6 ArbStättV ab. Diese besagt: "Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Daten ein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung der Arbeitsaufgabe gehören."

Aber es gibt auch Ausnahmen an Arbeitsplätzen, die nicht dem Anhang 6 ArbStättV entsprechen müssen. Gemäß § 1 ArbStättV Absatz 5 ist der Anhang 6 für folgende Bereiche/ Berufsfelder nicht gültig:

Bedienerplätze von Maschinen oder Fahrerplätze von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten,

tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werden,

Rechenmaschinen, Registrierkassen oder andere Arbeitsmittel mit einem kleinen Daten- oder Messwertanzeigevorrichtung, die zur unmittelbaren Benutzung des Arbeitsmittels erforderlich ist und

Schreibmaschinen klassischer Bauart mit einem Display.

Ebenfalls sind mobile Endgeräte, wie z.B. das iPad oder Smartphone, die nicht regelmäßig am Arbeitsplatz verwendet werden, den Anforderungen des Anhang 6 ausgeschlossen.

Mobile Arbeitsplätze

Die Nachfrage in Betrieben nach mobilen Arbeitsplätzen wächst mittlerweile immer mehr. Doch es kommt immer wieder die Frage auf, wie gesund sind diese Arbeitsplätze eigentlich?

Um so länger die Arbeit an mobilen Geräten erfolgt, umso schädlicher ist dies für:

  • Die Augen, durch die geringere Bildschirmgröße und den Sehabstand,

  • Die Hände, durch die kleinere oder virtuelle Tastatur und

  • Den Rücken, durch die gebückte Haltung auf dem Schoß, z.B. im Zug oder Hotel

Ist die Nutzung des Notebooks aus betrieblichen Gründen regelmäßig an einem Büroarbeitsplatz notwendig, sollte mind. eine separate Tastatur/Maus vorhanden sein. Eine alternative und bessere Lösung ist eine Dockingstation mit separatem Bildschirm, separater Tastatur und Maus. Wichtig ist bei der Nutzung der Dockingstation, dass die Anschlussmöglichkeiten leicht und schnell sind. Umso komplizierter die Anschlüsse sind, desto weniger werden sie von den Angestellten genutzt.

Wichtig:
Gemäß § 3 Abs. 3 ArbStättV ist der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung dazu verpflichtet, "insbesondere die Belastungen der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens" zu berücksichtigen. Außerdem hat er für seine Angestellten eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens (Untersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37) und DGUV-I 250-008 anzubieten (Abschn. 2.1–2.3 "Gesundheit im Büro – Fragen und Antworten").

Die Bestandteile / Elemente eines Büroarbeitsplatztes

Nicht nur die Bereitstellung eines ordentlichen Bildschirmarbeitsplatztes spielt eine Rolle, sondern auch die richtige Nutzung. Deshalb muss jeder Mitarbeiter ausführlich mit den Arbeitsmitteln vertraut gemacht und eingewiesen werden, wie diese gemäß Anhang 6 ArbStättV und Abschn. 7.2 DGUV-I 215-410 anzuordnen sind.

Wird die Einweisung nicht vorgenommen, so werden aufkommende Probleme nicht wahrgenommen und können nicht verbessert werden. Ein optimaler Arbeitsplatz hat auch Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die Motivation der Mitarbeiter. Aus diesem Grund sollten auch folgende Schnittstellen beachtet werden:

Stuhl und Benutzer,

Tisch und Stuhl,

Bildschirmabstand und Tischtiefe,

Platzierung des Arbeitsplatzes zu Fenstern und Beleuchtung,

Platzierung des Arbeitsplatzes zu Tür und Zugquellen,

die Umgebungsfaktoren, wie Akustik, Optik und Klima

Durch die regelmäßig gleichen Tätigkeiten entsteht das sogenannte RSI-Syndrom, die Schädigung durch wiederholte Belastung. Ursachen für die Entstehung dieses Syndroms sind u.a.

  • die Tastatur- und Mausarbeit und der dadurch entstehende Klick bzw. Doppelklick, welches routinemäßige gleichartige und schnelle Bewegungen sind.
  • zu wenig bzw. keine Pausen zur kurzen Erholung
  • keine wechselnden Tätigkeiten, nur reine Routine Arbeit
  • wenn die meiste Zeit die Arbeit am Bildschirm erfolgt

Man könnte meinen, durch das ständige Tippen auf der Tastatur und das Klicken mit der Maus werden die Hände und Finger am meisten belastet.

Allerdings darf die enorme Belastung der Augen nicht unterschätzt werden. Damit diese nicht zu sehr strapaziert werden, ist ein entsprechender Abstand zwischen Bildschirm und Mensch einzuhalten. Dieser Abstand richtet sich nach Mitarbeiter, Bildschirmgröße und Tätigkeit und beträgt bei mittlerer Bildschirmgröße mind. 50cm. Es ist jedoch immer ein größerer Abstand zu empfehlen.

Das Arbeitsumfeld

Nicht nur die Einrichtung des Arbeitsplatztes ist enorm wichtig, sondern auch die Arbeitsumgebung, denn auch diese beeinflusst die Leitungsfähigkeit und die Motivation der Mitarbeiter. Zu diesen Faktoren gehören besonders die Beleuchtung und das Klima.

Für eine hohe Leistungsfähigkeit muss ein konzentriertes Arbeiten gewährleistet sein. Damit dies auch möglich ist, muss auf folgende Einflussfaktoren geachtet werden:

ein ruhiges Umfeld, die Raumakustik und akustische Abschirmung

eine individuelle Raumbeleuchtung, z.B. Indirekt-Direkt-Beleuchtung

einen individuellen, verstellbaren Sonnenschutz

bei einem Bildschirmarbeitsplatz, mit der Blickrichtung parallel zum Fenster, sowie blendfrei

Jetzt wissen Sie, worauf bei der Einrichtung eines Büroarbeitsplatztes geachtet werden muss.