Betrieblicher Ersthelfer
Das Arbeitsschutzgesetz und auch die DGUV schreibt dem Unternehmer vor, dass er dafür zu sorgen hat, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahrsituationen das erforderliche Personal sowie die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel zur Verfügung stehen.
In keinem Betrieb können Arbeitsunfälle völlig ausgeschlossen werden. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dazu, dass ein Mitarbeiter verunfallt, hat die Erstversorgung immer höchste Priorität. Daher ist bei einem Unternehmen mit mindestens zwei versicherten Mitarbeitern, der Arbeitgeber dazu verpflichtet, mindestens einen betrieblichen Ersthelfer ausbilden zu lassen.
Anzahl der benötigten Ersthelfer
Die genaue Anzahl an Ersthelfern ist von der Anzahl der Beschäftigten und dem Tätigkeitsfeld abhängig.
Bei mehr als 20 Beschäftigten gilt folgendes
in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der Beschäftigten
in sonstigen Betrieben 10% der Beschäftigten
in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe
in Hochschulen 10% der Versicherten nach §2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
Bei der Zahl der Mitarbeiter muss eines jedoch beachtet werden: Es zählen nur die, welche gleichzeitig auf dem Betriebsgelände, der Baustelle oder in den Arbeitsräumen tätig sind. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Ein Handelsbetrieb hat 200 Beschäftigte. Es sind jedoch nie mehr als 100 Mitarbeiter gleichzeitig anwesend. Entsprechend der Fünf-Prozent-Vorgabe für diese Branche sind in diesem Fall fünf anwesende Ersthelfer ausreichend.
In diesem Fall dürfen aber auch zu keinem Zeitpunkt nur vier der Ersthelfer erreichbar sein. Die geforderte Anzahl muss jederzeit gewährleistet sein.
Wer darf betrieblicher Ersthelfer werden?
Inhalt der Ersthelfer-Ausbildung
Der Erste-Hilfe-Kurs, den betriebliche Ersthelfer sowohl zur Grundausbildung als auch zu Fortbildung absolvieren müssen, enthält bestimmte Lernziele. Zunächst wird in einem theorieteil das nötige Wissen vermittelt und demonstriert. Anschließend kommt es zu praktischen Übungen unter Verwendung zielgruppenorientierter Beispielsituationen. Hier gibt es Übung Szenarien, die beispielsweise die Rettung aus einem Gefahrenbereich darstellt. Auch das Anlegen eines Druckverbands und die Herz-Lungen-Wiederbelebung werden trainiert. Am Ende der Ausbildung sind die Ausbildungsteilnehmer in der Lage:
einen Notruf abzusetzen,
eine Unfallstelle abzusichern,
psychische Betreuung zu leisten,
Maßnahmen zum Wärmeerhalt duchzuführen,
Herz-Lungen-Wiederbelebung einzuleiten,
die stabile Seitenlage einzurichten sowie
gefährliche Blutungen zu erkennen und die richtigen Maßnahmen dagegen zu ergreifen.
Sonstige Aufgaben
Neben dem im Erste-Hilfe-Kurs gelernten, gehörte es auch zu den Aufgaben des Ersthelfers die Rettungskräfte über alle wichtigen Informationen über den Verletzten und des Unfalls zu informieren. Aber nicht nur die Versorgung des Verletzten muss gewährleistet sein, sondern auch die Dokumentation im Verbandbuch. Der Ersthelfer muss außerdem regelmäßig die Erste-Hilfe-Einrichtungen auf die Vollständigkeit und Sauberkeit kontrollieren und diese Kontrollen ebenfalls im Verbandsbuch festhalten.
Lassen auch Sie sich zum Ersthelfer ausbilden und leisten im Ernstfall Erste-Hilfe!