Baulicher Brandschutz
Der bauliche Brandschutz gehört neben dem anlagentechnischen und dem organisatorischen Brandschutz zu den drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes. Zu ihm gehören alle Brandschutz-Maßnahmen, die mit dem Bau oder der Änderung baulicher Anlagen zusammenhängen.
Gemäß den Bauordnungen der Länder müssen bauliche Anlagen so angeordnet, errichtet, geändert und instandgehalten werden, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Rauch und Feuer vorgebeugt wird. Das Thema Brandschutz beginnt daher schon bei der Planung!
Der Bauliche Brandschutz umfasst die Gesamtheit aller bautechnischen, konstruktiven, materialtechnischen und funktionserhaltenden Maßnahmen, Mittel und Methoden, zur Reduzierung oder vollständig bzw. zeitweilig Verhinderung einer Brandausbreitung und der damit verbundenen Schäden. Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Bildung von Brandabschnitten und die Bemessung und normgerechte Erstellung von tragenden und raumabschließenden Konstruktionen, z.B. zum Schutz von Bereichen mit hoher Brandgefahr. Durch die entsprechende Errichtung eines Gebäudes wird somit die Rettung von Menschen und Tieren und die Sicherstellung von wirksamen Löscharbeiten durch die Feuerwehr gewährleistet.
Wesentliche Kriterien sind dabei:
Gebäudegeometrie und Lage des Gebäudes
Einhaltung von Gebäudeabständen
Bauliche Trennung
Schutz bei elektrischen Anlagen
Festlegung und Ausstattung von Flucht- und Rettungswegen.
Verwendung von Baustoffen und Bauteilen nach ihren Brand- und Feuerwider-
standsklassen
Die Gebäudeklassen
Welche Anforderungen für ein Gebäude gelten, regeln zahlreiche Regeln, Normen und Gesetzte. In Deutschland werden Gebäude zunächst gemäß den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer in Gebäudeklassen eingeteilt. Die Einstufung in die Gebäudeklasse richtet sich dabei nach der Höhe und der Fläche des Gebäudes. Je nach Gebäudeklasse bringt dies unterschiedliche Anforderungen an Baustoff- und Bauteilanforderungen mit sich. Je höher das Gebäude eingestuft wird, desto strenger sind die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer der einzelnen Bauteile.
Folgende Einteilung der Gebäudeklassen gibt es aktuell (10.2020) in Baden-Württemberg:
Gebäudeklasse 1
freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,
Gebäudeklasse 2
Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²,
Gebäudeklasse 3
sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m,
Gebäudeklasse 4
Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²,
Gebäudeklasse 5
sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.
Sämtliche Maßnahmen des baulichen Brandschutzes wirken passiv. Sein Wirkungsspektrum wird immer ergänzt durch den anlagentechnischen Brandschutz.