Anlagentechnischer Brandschutz

Sprinkler 800
Keine Brandschutztechnische Anlage ist wartungsfrei!
#anlagentechnischerBrandschutz 01.04.2021

Zum anlagentechnischen Brandschutz gehören sämtliche Einrichtungen, Anlagen und Systeme, die im Brandschutz präventiv oder operativ eingesetzt werden. Dazu zählen Einrichtungen aus den Bereichen Brandmelde- und Warnanlagen, jegliche Feuerlöscheinrichtungen wie Handfeuerlöscher oder Sprinkleranlagen, aber auch Einrichtungen, wie Sicherheitsbeleuchtung, Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen oder Feuerwehraufzüge.

Zum anlagentechnischen Brandschutz gehören unter anderem:

  • Sicherheitsbeleuchtung

  • Brandmeldeanlagen, oft kombiniert mit einer optischen und akustischen Alarmierungsanlage

  • Rauchansaugsysteme und Überdrucklüftungsanlagen (RDA)

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

  • Anlagen zur Bevorratung und Versorgung von und mit Löschwasser

  • selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen wie z.B. Sprinkler- oder CO2-Löschanlagen

  • nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen wie z.B. Wandhydranten und trockene oder nasse Steigleitungen

  • Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen

  • manuell zu bedienendem Handfeuerlöscher

  • Kabel- und Rohrschottungen und Brandschutzklappen

Die Notwendigkeit solcher Anlagen ist in unterschiedlichen Regeln, Normen und Vorschriften je nach Bedeutung und Schutzwürdigkeit des Objektes bzw. seiner Nutzer gefordert. Ihre Gestaltung, Dimensionierung und Errichtung erfolgten zweckmäßigerweise nach festgelegten und gesicherten/bewährten Regeln (z.B. VdS- oder VDI-Richtlinien).

Nur regelmäßig geprüft und gewartete Anlagen sind im Ernstfall auch zuverlässig.