Anlagentechnischer Brandschutz
Zum anlagentechnischen Brandschutz gehören sämtliche Einrichtungen, Anlagen und Systeme, die im Brandschutz präventiv oder operativ eingesetzt werden. Dazu zählen Einrichtungen aus den Bereichen Brandmelde- und Warnanlagen, jegliche Feuerlöscheinrichtungen wie Handfeuerlöscher oder Sprinkleranlagen, aber auch Einrichtungen, wie Sicherheitsbeleuchtung, Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen oder Feuerwehraufzüge.
Zum anlagentechnischen Brandschutz gehören unter anderem:
Sicherheitsbeleuchtung
Brandmeldeanlagen, oft kombiniert mit einer optischen und akustischen Alarmierungsanlage
Rauchansaugsysteme und Überdrucklüftungsanlagen (RDA)
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Anlagen zur Bevorratung und Versorgung von und mit Löschwasser
selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen wie z.B. Sprinkler- oder CO2-Löschanlagen
nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen wie z.B. Wandhydranten und trockene oder nasse Steigleitungen
Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen
manuell zu bedienendem Handfeuerlöscher
Kabel- und Rohrschottungen und Brandschutzklappen
Die Notwendigkeit solcher Anlagen ist in unterschiedlichen Regeln, Normen und Vorschriften je nach Bedeutung und Schutzwürdigkeit des Objektes bzw. seiner Nutzer gefordert. Ihre Gestaltung, Dimensionierung und Errichtung erfolgten zweckmäßigerweise nach festgelegten und gesicherten/bewährten Regeln (z.B. VdS- oder VDI-Richtlinien).
Nur regelmäßig geprüft und gewartete Anlagen sind im Ernstfall auch zuverlässig.