Abwehrender Brandschutz
Im Brandschutz wird grundsätzlich zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz unterschieden. Das Thema abwehrender Brandschutz kommt dann zum Tragen, wenn es trotz vorbeugenden Schutzmaßnahmen zu einem Brand kommt.
Der abwehrende Brandschutz beinhaltet dabei alle passiven und aktiven Maßnahmen, die einerseits innerbetrieblich und andererseits durch externe Einsatzkräfte, also durch die Feuerwehren und andere Hilfe leistenden Stellen vor und während des Brandereignisses ergriffen werden.
Das Ziel des abwehrenden Brandschutzes
Das primäre Ziel des abwehrenden Brandschutzes ist es folglich, den Brand zu löschen. Neben der Brandbekämpfung gehört aber auch das Schützen, Retten und Bergen von Menschen und Tieren zu den aktiven Maßnahmen. Außerdem gilt es die direkten und indirekten Begleitschäden eines Brandes wie z.B. Löschwasserschäden oder giftige Gase in der Umwelt, so gering wie möglich zu halten, denn diese sind am Ende meist größer als der Schaden des eigentlichen Brandes.
Dabei kann auch der Unternehmer durch die gezielte Ausbildung von Beschäftigten zum Brandschutzhelfer, für besondere Aufgaben im abwehrenden Brandschutz effektiv in die Schadensausbreitung eingreifen, bis professionelle Kräfte wie die Feuerwehr, die Brandbekämpfung übernehmen.
Egal ob der Schaden durch einen Brand oder das Löschmittel entsteht – wichtig ist, dass es gar nicht erst zu einem Brand kommt!
Um die Wahrscheinlichkeit der Brandentstehung zu verringern lohnt es sich, für einen umfangreichen vorbeugenden Brandschutz zu sorgen.